Ein besonderes Spezialgebiet von mir ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen auf schriftlichem Wege im Auftrag der Erben.
Vorteile:
• Erledigung aller Behördenwege
Ich unterfertige für den Klienten die so genannte Todfallsaufnahme beim Notar. Der Klient hat nur mehr Kontakt mit mir und braucht sich um nichts weiter zu kümmern. Ich erledige auf schriftlichem Wege alle nötigen Schritte im Verlassenschaftsverfahren. Ich berate den Klienten über die Abgabe der so genannten Erbantrittserklärung. In diesem Zusammenhang berate ich auch in steuerlicher Hinsicht im Zusammenwirken mit einem auf erbrechtliche Fragen, insbesondere auch betreffend Ausländer, spezialisierten Steuerberater
• Besondere Raschheit des Verfahrens
Ich bemühe mich, eine besonders rasche Erledigung des Verlassenschaftsverfahrens zu erreichen.