Der Europäische Gerichtshof hat ausgesprochen, dass auf Grund der Kapitalverkehrsfreiheit das Erfordernis der Selbstbewirtschaftung und das Wohnen auf dem Bauernhof durch den Erwerber nicht verlangt werden darf. Auch die Staatsbürgerschaft ist kein Ausschlusskriterium. Jedermann, ohne Rücksicht auf die Staatsbürgerschaft oder des Sitzes seines Unternehmens, kann somit land- und forstwirtschaftlichen Besitz in Österreich, besonders in Tirol, erwerben. Bedingung ist aber, dass die ordentliche Bewirtschaftung sichergestellt ist. Diese muss aber nicht selbst erfolgen, sondern kann durch Dritte durchgeführt werden. Innerstaatlich halten sich die zuständigen Tribunale insbesondere in Tirol nicht an dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Ich habe dies mehrfach kritisiert.
In unserer für die Tiroler Rechtsanwaltskammer verfassten Stellungnahme zur Novelle zum Tiroler Grundverkehrsgesetz haben wir auf diese Missstände hingewiesen. Im aktuellen Kommentar zum Tiroler Grundverkehrsgesetz von Dr. Fuith unter besonderer Berücksichtigung des Rechtes der Europäischen Union, hat dieser in detaillierter wissenschaftlicher Weise die Rechtslage dargestellt. Als Autor dieses Standardwerkes des Verkehrs an Liegenschaften in Tirol, ist Dr. Fuith mit dieser Materie in Theorie und Praxis genau verbaut.
Aufgrund der Nähe zu den Behörden, insbesondere des Umstandes, dass die Rechtsanwaltskanzlei Fuith Kontakt zu allen für Grundverkehr und Raumordnung zuständigen Behörden in Tirol pflegt und sich täglich mit dieser Materie sowohl rechtstheoretisch als auch praktisch beschäftigt, sind nicht nur interessierte Personen, die Liegenschaften in Österreich kaufen wollen, sei es Inländer, sei es Ausländer, unsere Klienten, sondern auch Notare für deren Klienten in Grundverkehrsfragen, insbesondere betreffend die Erlangung der entsprechenden Genehmigungen und die Vertragsgestaltung gerade im Bereich des Grundverkehrs.