Ein besonderes Spezialgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Fuith ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen auf schriftlichem Wege im Auftrag der Erben.
Vorteile:
• Erledigung aller Behördenwege
Wir unterfertigen für den Klienten die so genannte Todfallsaufnahme beim Notar. Der Klient hat nur mehr Kontakt mit uns und braucht sich um nichts weiter zu kümmern. Wir erledigen auf schriftlichem Wege alle nötigen Schritte im Verlassenschaftsverfahren und beraten den Klienten über die Abgabe der so genannten Erbantrittserklärung. In diesem Zusammenhang beraten wir auch in steuerlicher Hinsicht im Zusammenwirken mit einem auf erbrechtliche Fragen, insbesondere auch betreffend Ausländer, spezialisierten Steuerberater.
• Besondere Raschheit des Verfahrens
Wir bemühen uns, eine besonders rasche Erledigung des Verlassenschaftsverfahrens zu erreichen.