Aufhebung des Bebauungsplanes der Stadt Innsbruck durch den Verfassungsgerichtshof

AK Tirol, vertreten durch RA Dr. Axel Fuith: Der Verfassungsgerichtshof hat Baugrenzlinien im ergänzenden Bebauungsplan HU-B1/1 als verfassungswidrig aufgehoben.

Erscheinungsdatum: 18.06.2015

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