ENTWURF einer Novelle zum Tiroler Raumordnungskonzept betreffend Gastgewerbebetriebe

Als Freizeitwohnsitze gelten nicht (Neuformulierung von ABsatz 1 des § 13, und zwar lit a und b) Gastgewerbebetriebe zur Beherbergung von Gästen; dies jedoch nur dann, wenn…

Erscheinungsdatum: 20.04.2016

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