FUITH Rechtsanwälte

Flächenwidmung & Raumordnung Tirol

Von Mag. Martin Fuith, LL.M.

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Anwalt für Flächenwidmung und Raumordnung in Tirol — Beratung für Grundeigentümer, Investoren und Gemeinden bei Umwidmung, Bebauungsplan und Widmungsverfahren.

In diesem Bereich berät die Rechtsanwaltskanzlei Fuith als Experte für Raumordnungs- und Grundverkehrsrecht sowohl Grundeigentümer, insbesondere auch Gemeinden, im Zusammenhang mit der Widmung von Grundflächen. Wir beraten hier Eigentümer, die von Rückwidmungen betroffen sind, wie sie sich gegen diese Rückwidmungen insbesondere vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof mit Erfolg zur Wehr setzen können. In diesen Bereich der Raumordnung fällt auch unser Spezialgebiet über die Freizeitwohnsitze (im bundesdeutschen Sprachgebrauch als Ferienwohnungen oder Ferienwohnsitze bezeichnet).