FUITH Rechtsanwälte · 18. Juni 2015
Aufhebung des Bebauungsplanes der Stadt Innsbruck durch den Verfassungsgerichtshof
Von Dr. Axel Fuith
Der Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der AK Tirol, vertreten durch Dr. Axel Fuith, Baufluchtlinien im ergänzenden Bebauungsplan HU-B1/1 der Stadt Innsbruck als verfassungswidrig aufgehoben. Ein wegweisender Erfolg für die Rechte von Grundstückseigentümern in Planungsverfahren.
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