FUITH Rechtsanwälte

FUITH Rechtsanwälte · 18. Juni 2015

Aufhebung des Bebauungsplanes der Stadt Innsbruck durch den Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der AK Tirol, vertreten durch Dr. Axel Fuith, Baufluchtlinien im ergänzenden Bebauungsplan HU-B1/1 der Stadt Innsbruck als verfassungswidrig aufgehoben. Ein wegweisender Erfolg für die Rechte von Grundstückseigentümern in Planungsverfahren.

Originalartikel lesen

Erschienen in FUITH Rechtsanwälte