FUITH Rechtsanwälte

FUITH Rechtsanwälte · 20. April 2016

Entwurf einer Novelle zum Tiroler Raumordnungskonzept betreffend Gastgewerbebetriebe

Dr. Axel Fuith analysiert den Entwurf einer Novelle zum Tiroler Raumordnungskonzept betreffend Gastgewerbebetriebe. Nach §13 a/b gelten Gastgewerbebetriebe zur Beherbergung von Gästen nicht als Freizeitwohnsitze — jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die im Detail erläutert werden.

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Erschienen in FUITH Rechtsanwälte