FUITH Rechtsanwälte · 9. Dezember 2011
Novellierung des Tiroler Grundverkehrsgesetzes
Drei wichtige Entwicklungen im Tiroler Grundverkehrsrecht: Die Versteigerung eines vermeintlichen Freizeitwohnsitzes wurde für unzulässig erklärt, der Verfassungsgerichtshof hob die Genehmigungspflicht bei Ersitzung auf, und Tirol plante die Novellierung des Grundverkehrsgesetzes für 2012.
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