22. Mai 2020
Ein Heim in den Alpen — Immobilienerwerb in Österreich für Ausländer
Die Tiroler Alpen ziehen Käufer aus aller Welt an. Ob historisches Bauernhaus im Ötztal, modernes Chalet in Kitzbühel oder gut erreichbare Stadtwohnung in Innsbruck — die Nachfrage ist ungebrochen. Doch wer als Ausländer in Österreich eine Immobilie erwerben möchte, begegnet einem komplexen Regelwerk, das ohne fachkundige Beratung schnell zur Falle werden kann.
Der Traum und die Realität
Viele ausländische Käufer unterschätzen die rechtliche Komplexität des österreichischen Immobilienmarkts. In anderen europäischen Ländern — etwa in Frankreich oder Spanien — ist der Kauf einer Ferienimmobilie für Ausländer weitgehend unkompliziert. In Tirol hingegen überlagern sich mehrere Rechtsbereiche: das Grundverkehrsrecht, das Raumordnungsrecht, das Zivilrecht und, bei internationalen Transaktionen, das EU-Kapitalverkehrsrecht.
Die erste Hürde: Grundverkehr
Das Tiroler Grundverkehrsgesetz (TGVG) sieht für bestimmte Erwerbsvorgänge eine behördliche Genehmigungspflicht vor. Die Grundverkehrsbehörde prüft unter anderem, ob der beabsichtigte Verwendungszweck mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Für landwirtschaftliche Liegenschaften gelten besondere Regelungen; für Bauland und bebaute Grundstücke ist die Beurteilung differenzierter.
Käufer aus der EU können sich auf die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) berufen, um unverhältnismäßige Beschränkungen abzuwehren. Selbst Drittstaatskäufer sind — entgegen weitverbreiteter Annahme — nicht generell ausgeschlossen. Die Ospelt-Entscheidung des EuGH hat klargestellt, dass die Kapitalverkehrsfreiheit auch für EWR-Bürger gilt; die Logik dieser Entscheidung strahlt auf Drittstaatssachverhalte aus.
Die zweite Hürde: Freizeitwohnsitz
Wer die Immobilie nicht ganzjährig als Hauptwohnsitz nutzen will oder kann, läuft Gefahr, dass sie als Freizeitwohnsitz im Sinne des § 13 TROG eingestuft wird. Die Konsequenz: Der Erwerb oder die Nutzung als Freizeitwohnsitz ist in vielen Tiroler Gemeinden beschränkt oder bedarf einer gesonderten Genehmigung, die nicht immer erteilt wird.
Die Abgrenzung zwischen Hauptwohnsitz und Freizeitwohnsitz ist im Einzelfall oft streitig. Wer seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt nachweislich nach Tirol verlegt, vermeidet die Einstufung als Freizeitwohnsitzinhaber. Für viele ausländische Käufer ist dies allerdings keine realistische Option.
Raumordnungsrechtliche Anforderungen
Zusätzlich zu den grundverkehrsrechtlichen Voraussetzungen muss die Liegenschaft für den beabsichtigten Verwendungszweck gewidmet sein. Bauen auf Grünland ist grundsätzlich unzulässig; eine Umwidmung ist nur in engen Grenzen und nach aufwendigen Verfahren möglich. Wer eine scheinbar günstige Liegenschaft erwirbt, ohne die Widmung zu prüfen, erlebt oft eine böse Überraschung.
Praktische Schritte für internationale Käufer
Die wichtigsten Schritte für internationale Käufer sind: erstens eine umfassende rechtliche Due-Diligence-Prüfung vor Vertragsabschluss, zweitens die Klärung der grundverkehrsrechtlichen Genehmigungspflicht, drittens die Prüfung der Widmung und der planungsrechtlichen Möglichkeiten, viertens die Wahl einer geeigneten Erwerbsstruktur (Einzelerwerb, GmbH, Stiftung), und fünftens die Einbindung eines lokalen Rechtsanwalts, der mit den spezifischen Gegebenheiten in Tirol vertraut ist.
Fazit
Der Erwerb einer Immobilie in den Tiroler Alpen ist möglich — aber er ist kein einfaches Unterfangen. Wer die rechtlichen Besonderheiten kennt und frühzeitig die richtige Beratung in Anspruch nimmt, kann den Traum vom Alpendomizil verwirklichen. Wer die Hürden ignoriert, riskiert nicht nur den Verlust des Kaufpreises, sondern auch behördliche Sanktionen und einen jahrelangen Rechtsstreit.
