FUITH Rechtsanwälte

28. August 2023

Stolpersteine bei der Vertragsgestaltung

Ein Immobilienkauf in Österreich ist eine der bedeutendsten wirtschaftlichen Entscheidungen, die Privatpersonen und Unternehmen treffen. Umso mehr überrascht es, wie häufig Kaufverträge mit gravierenden Mängeln abgeschlossen werden — Mängel, die erst Jahre später, oft in kostspieligen Streitverfahren, sichtbar werden.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Liegenschaftskaufvertrag bedarf in Österreich zwar grundsätzlich keiner besonderen Form, um zivilrechtlich wirksam zu sein. Für die Verbücherung im Grundbuch — und damit für den öffentlichen Erwerbsschutz — ist jedoch gemäß § 31 GBG eine beglaubigte Unterfertigung erforderlich. In der Praxis bedeutet dies, dass Kaufverträge regelmäßig notariell beglaubigt oder gerichtlich beurkundet werden sollten. Wer auf diese Formalität verzichtet, riskiert, dass der Eigentumsübergang nicht ins Grundbuch eingetragen werden kann.

Grundverkehrsgenehmigung als aufschiebende Bedingung

Ein häufig unterschätzter Fallstrick ist die Grundverkehrsgenehmigung. Gemäß dem Tiroler Grundverkehrsgesetz (TGVG) bedarf der Erwerb von Liegenschaften in Tirol — je nach Widmung und Erwerberkonstellation — der Genehmigung der Grundverkehrsbehörde. Diese Genehmigung ist nicht automatisch zu erhalten. Wer einen Kaufvertrag abschließt, ohne die Erteilung der Genehmigung als aufschiebende Bedingung zu vereinbaren, geht erhebliche Risiken ein: Der Vertrag ist zwar zivilrechtlich wirksam, kann aber nicht vollzogen werden. Im schlimmsten Fall haftet der Käufer für den vollen Kaufpreis, obwohl er das Eigentum nicht erlangt.

Empfehlenswert ist daher stets, die Grundverkehrsgenehmigung als aufschiebende Bedingung im Vertrag zu verankern und gleichzeitig klare Regelungen für den Fall vorzusehen, dass die Genehmigung verweigert wird.

Strukturierung des Kaufpreises

Fehler bei der Kaufpreisgestaltung sind ebenfalls verbreitet. Manche Parteien vereinbaren getrennte Preise für Liegenschaft und Inventar, ohne dies steuerrechtlich sauber abzugrenzen. Andere versäumen es, die Kaufpreisstruktur so zu gestalten, dass die Grunderwerbsteuer (3,5 % nach § 7 GrEStG) auf der richtigen Bemessungsgrundlage erhoben wird. Werden Kaufpreisteile verdeckt oder unangemessen aufgeteilt, drohen nicht nur steuerliche Nachforderungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Die Bedeutung des Treuhandsystems

In Österreich hat sich die treuhändige Kaufpreisabwicklung durch Notare oder Rechtsanwälte als Standard etabliert. Das Treuhandsystem schützt den Käufer davor, den Kaufpreis zu leisten, bevor sein Eigentum gesichert ist. Gleichzeitig schützt es den Verkäufer, indem sichergestellt wird, dass der Kaufpreis bei Eigentumsübergang tatsächlich verfügbar ist.

Wer auf eine ordnungsgemäße Treuhandabwicklung verzichtet, trägt erhebliche Risiken: Der Käufer könnte zahlen, ohne je Eigentümer zu werden; der Verkäufer könnte das Eigentum übertragen, ohne den Kaufpreis zu erhalten.

Fristenproblematik

Nicht zuletzt bereiten vertragliche Fristen immer wieder Schwierigkeiten. Fristen für die Kaufpreiszahlung, für die Übergabe, für die Einholung behördlicher Genehmigungen: Werden diese Fristen ungenau formuliert oder vergessen, entsteht Raum für Streitigkeiten. Besondere Vorsicht ist beim Zusammenspiel von Fristen und aufschiebenden Bedingungen geboten — hier können unbeabsichtigt Situationen entstehen, in denen der Vertrag erlischt, obwohl beide Parteien ihn eigentlich erfüllen wollten.

Fazit

Ein sorgfältig gestalteter Immobilienkaufvertrag ist keine bürokratische Formalie, sondern das Fundament einer sicheren Transaktion. Die beschriebenen Stolpersteine sind in der Praxis häufig und vermeidbar — vorausgesetzt, man lässt sich rechtzeitig von einem mit dem österreichischen Immobilienrecht vertrauten Rechtsanwalt beraten.