FUITH Rechtsanwälte

Dürfen Ausländer in Österreich Grund und Boden erwerben?

Von Mag. Martin Fuith, LL.M.

Zuletzt aktualisiert:

Auf Grund der Kapitalverkehrsfreiheit dürfen Ausländer ebenso wie Inländer in Österreich Grund und Boden erwerben. Auch nicht EU-Ausländer sind hier gleichgestellt.

Auf Grund der Kapitalverkehrsfreiheit dürfen Ausländer ebenso wie Inländer in Österreich Grund und Boden erwerben. Auch nicht EU-Ausländer sind hier gleichgestellt. Wenn ein Unternehmen Grund und Boden erwerben will, kann dieses den Sitz irgendwo auf der Welt oder der EU haben und muss seinen Sitz somit nicht unbedingt in Österreich haben. Hierbei sind Konstruktionen möglich, die den Erwerb mit Berufung auf europäisches Recht ermöglichen.