FUITH Rechtsanwälte

Können chinesische Unternehmen in Österreich Grund und Boden erwerben?

Von Mag. Martin Fuith, LL.M.

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Auf Grund der Kapitalverkehrsfreiheit darf niemand auf Grund seiner Staatsbürgerschaft oder des Sitzes seines Unternehmens vom Grunderwerb in Österreich, insbesondere in Tirol, ausgeschlossen werden.

Auf Grund der Kapitalverkehrsfreiheit darf niemand auf Grund seiner Staatsbürgerschaft oder des Sitzes seines Unternehmens vom Grunderwerb in Österreich, insbesondere in Tirol, ausgeschlossen werden, jedoch unterliegt der Erwerb eines Nicht-EU Bürger Beschränkungen. Hierbei kann die Kanzlei helfen den Erwerb rechtskonform doch zu ermöglichen.