FUITH Rechtsanwälte

Sind deutsche Staatsbürger beim Liegenschaftserwerb österreichischen Bürgern gleichgestellt?

Von Mag. Martin Fuith, LL.M.

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Auf Grund des Rechtes der Europäischen Union darf im Bereich der Kapitalverkehrsfreiheit die Staatsbürgerschaft oder der Sitz eines Unternehmens überhaupt kein Anknüpfungspunkt und somit kein Ausschließungsgrund sein.

Auf Grund des Rechtes der Europäischen Union darf im Bereich der Kapitalverkehrsfreiheit die Staatsbürgerschaft oder der Sitz eines Unternehmens überhaupt kein Anknüpfungspunkt und somit kein Ausschließungsgrund sein. Tatsächlich werden aber meines Erachtens deutsche Staatsbürger beim Liegenschaftserwerb, insbesondere in Tirol, gegenüber Inländern diskriminiert, insbesondere liegt eine Diskriminierung darin, dass der Verdacht des Vorliegens eines verbotenen Freizeitwohnsitzes bei EU-Ausländern, insbesondere deutschen Eigentümern, anders gehandhabt wird, als bei Inländern.