FUITH Rechtsanwälte

Ist ein nicht ganzjährig genutzter Wohnsitz automatisch ein verbotener Freizeitwohnsitz?

Von Mag. Martin Fuith, LL.M.

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Es kommt bei der Nutzung eines Wohnsitzes nicht darauf an, wie häufig er benützt wird. Es ist auch nicht unbedingt notwendig, dass eine ganzjährige Nutzung erfolgt.

Es kommt bei der Nutzung eines Wohnsitzes nicht darauf an, wie häufig er benützt wird. Es ist auch nicht unbedingt notwendig, dass eine ganzjährige Nutzung erfolgt. Wenn eine Nutzung erfolgt, darf diese jedenfalls nicht ausschließlich zu Ferien- oder Erholungszwecken erfolgen. Die Begründung des ersten Wohnsitzes (Hauptwohnsitzes) ist nicht in jedem Fall unbedingt erforderlich, jedoch hat sich die höchstgerichtliche Rechtsprechung in den letzten Jahren sehr verschärft und muss dies im Einzelfall geprüft werden.