Kann die Gründung einer GmbH und eines Arbeitswohnsitzes helfen bei unrechtmäßiger Freizeitwohnsitznutzung?
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Grundsätzlich nein, nach neuerster Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes existiert die Definition Arbeitswohnsitz gar nicht. Auch die Gründung einer GmbH mit Sitz am Objekt vermag eine unrechtmäßige Freizeitwohnsitznutzung nicht einfach zu verschleiern.
Grundsätzlich nein, nach neuerster Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes existiert die Definition Arbeitswohnsitz gar nicht. Auch die Gründung einer GmbH mit Sitz am Objekt vermag eine unrechtmäßige Freizeitwohnsitznutzung nicht einfach zu verschleiern.
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Tätigkeit am Objekt wirklich so als Arbeit im Sinne des Gesetztes anzusehen ist, dass dadurch keine unrechtmäßige Nutzung als Freizeitwohnsitz unterstellt werden kann.
