Was bewirkte die Abschaffung der Landes-Grundverkehrskommission Tirol?
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Durch die geäußerten schwerwiegenden Bedenken gegen die bisher in II. Instanz zuständige Landes-Grundverkehrskommission wurde diese Kommission abgeschafft und deren Agenden dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol zugewiesen.
Die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in den Bundesländern der Republik Österreich sind nach Art 129 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) „zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung" berufen. Durch die von mir geäußerten schwerwiegenden Bedenken gegen die bisher in II. Instanz zuständige Landes-Grundverkehrskommission wurde diese Kommission abgeschafft und deren Agenden dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol zugewiesen. Dies bedeutet einerseits, dass der Rechtsschutz verbessert wurde.
