Muss ich einen Hauptwohnsitz in Österreich begründen, um eine Immobilie zu erwerben?
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Nein, dies ist nicht erforderlich. Die Begründung des ersten Wohnsitzes (Hauptwohnsitzes) ist für den Grundverkehr nicht notwendig.
Nein, dies ist nicht erforderlich. Die Gemeinden werden Ihnen zwar dankbar sein, wenn sie den ersten Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz hier begründen, weil dann die Gemeinde mehr Geld vom Bund bekommt. Für den Grundverkehr (somit den Erwerb) ist aber die Begründung des ersten Wohnsitzes (Hauptwohnsitzes) nicht erforderlich.
