FUITH Rechtsanwälte

Können Italiener und Südtiroler in Tirol Grund und Boden erwerben?

Von Mag. Martin Fuith, LL.M.

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Auf Grund des Rechtes der Europäischen Union sind italienische Staatsbürger, somit auch Südtiroler, Österreichern gleichgestellt und dürfen somit auf Grund der Kapitalverkehrsfreiheit in Österreich, insbesondere in Tirol, Grund und Boden erwerben.

Auf Grund des Rechtes der Europäischen Union sind italienische Staatsbürger, somit auch Südtiroler, Österreichern gleichgestellt und dürfen somit auf Grund der Kapitalverkehrsfreiheit in Österreich, insbesondere in Tirol, Grund und Boden erwerben.