FUITH Rechtsanwälte

Muss ich beim Erwerb einer Landwirtschaft in Tirol selbst bewirtschaften und am Hof wohnen?

Von Mag. Martin Fuith, LL.M.

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Auf Grund des Urteiles des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Ospelt gegen Republik Österreich braucht ein Rechtserwerber, der sich auf die Kapitalverkehrsfreiheit stützt, weder am erworbenen landwirtschaftlichen Hof wohnen, noch diesen selbst bewirtschaften.

Auf Grund des Urteiles des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Ospelt gegen Republik Österreich braucht ein Rechtserwerber, der sich auf die Kapitalverkehrsfreiheit stützt, weder am erworbenen landwirtschaftlichen Hof wohnen, noch diesen selbst bewirtschaften. Die ordentliche Bewirtschaftung muss aber gewährleistet sein.