Besteht die Möglichkeit eines Leerstandes anstatt einer Freizeitwohnsitznutzung?
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Mit einer Gesetzesnovelle des Tiroler Freizeitwohnsitz Leerstandsabgabegesetz ist die Pflicht zur Zahlung einer Leerstandsabgabe an die Gemeinde bei Leerstand der Immobilie eingeführt worden. Ein Leerstand ist somit gesetzlich nicht verboten sondern führt zur Abgabenpflicht.
Mit einer Gesetzesnovelle des Tiroler Freizeitwohnsitz Leerstandsabgabegesetz ist die Pflicht zur Zahlung einer Leerstandsabgabe an die Gemeinde bei Leerstand der Immobilie eingeführt worden. Ein Leerstand ist somit gesetzlich nicht verboten, sondern führt zur Abgabenpflicht.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob ein Leerstand vorliegt und die Abgabenpflicht entsteht. Sollte eine Immobilie auch nur vorübergehend nicht genutzt werden, kann die Meldung eines Leerstandes Rechtssicherheit bringen und ein Verfahren wegen unrechtmäßiger Freizeitwohnsitznutzung verhindern.
