Welche Privilegierung haben Miteigentümer bei Grundstückserwerb?
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Beim Erwerb durch Miteigentümer an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken braucht beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht einmal erklärt werden, dass die ordentliche Bewirtschaftung sichergestellt ist.
Beim Erwerb durch Miteigentümer an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken braucht beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht einmal erklärt werden, dass die ordentliche Bewirtschaftung sichergestellt ist. Dies ist meines Erachtens eine nicht einzusehende Privilegierung gegenüber Erwerbern, die nicht bereits Miteigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften sind.
