FUITH Rechtsanwälte

Was ist ein Zuschlag im Exekutionsverfahren?

Von Mag. Martin Fuith, LL.M.

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Im Exekutionsverfahren in Österreich nennt man den Erwerb bei Versteigerungen an Liegenschaften den „Zuschlag".

Im Exekutionsverfahren in Österreich nennt man den Erwerb bei Versteigerungen an Liegenschaften den „Zuschlag". Bemerkenswert ist, dass beim Erwerb im Rahmen einer Versteigerung die für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sonst geltende Bestimmung, dass der Verkehrswert nicht um 30 % überschritten werden darf, offensichtlich nicht gilt. Dies hat zur Folge, dass im Versteigerungsverfahren weitaus höhere Preise bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gezahlt werden dürfen, als dies an und für sich im rechtsgeschäftlichen Verkehr zulässig ist.