Vertragserrichtung — Anwalt für Immobilienverträge in Tirol
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Die Errichtung von Immobilienverträgen ist ein langjähriger Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir erstellen, verhandeln und wickeln sämtliche im Zusammenhang mit Immobilien stehende Verträge ab — von der Erstberatung bis zur Eintragung im Grundbuch.
Welche Verträge wir errichten
- Kaufverträge über Liegenschaften, Eigentumswohnungen und Anteile
- Mietverträge und Bestandverträge (Wohn- und Geschäftsraummiete)
- Pachtverträge (insbesondere land- und forstwirtschaftliche Flächen)
- Tauschverträge über Liegenschaften
- Schenkungsverträge und Übergabeverträge im Familienverband
- Wohnungseigentumsverträge, Dienstbarkeits- und Reallastverträge
Treuhandabwicklung
Die Kanzlei FUITH übernimmt die Treuhandabwicklung sämtlicher Kaufverträge — vom Treuhanderlag des Kaufpreises über die Lastenfreistellung bis zur Auszahlung.
Grundverkehrsbehördliche Genehmigungen
Als ausgewiesene Spezialisten für Tiroler Grundverkehrsrecht erlangen wir die erforderlichen Genehmigungen der Grundverkehrsbehörde — von der Erklärung bzw. Anzeige bei privatem Erwerb bis zum aufwendigen Genehmigungsverfahren bei landwirtschaftlichen Grundstücken oder Freizeitwohnsitzen. Mehr dazu im Kommentar zum Tiroler Grundverkehrsgesetz von Dr. Axel Fuith.
Alles aus einer Hand
- Vertragsverfassung und Vertragsgestaltung
- Steuerliche und gebührenrechtliche Beratung in Abstimmung mit Steuerberatern
- Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr
- Treuhandabwicklung
- Grundverkehrsbehördliche Genehmigung
- Eintragung im Grundbuch
Kontaktieren Sie uns vorzüglich per E-Mail an office@fuith.eu für eine Erstanfrage.
